Finden Sie schnell parkettboden eiche geölt für Ihr Unternehmen: 5 Ergebnisse

Massivholzdielen aus Eiche

Massivholzdielen aus Eiche

Wir produzieren aus heimischer Eiche mehrere Dimensionen von Massivholzdielen und Schlossdielen.
Massivholzdielen aus Nusbaum

Massivholzdielen aus Nusbaum

Wir produzieren aus nordamerikanischem Nussbaum eine edle Massivholzdiele.
Massivholzplatten Roteiche  A/B 30/40/45mm Stärke

Massivholzplatten Roteiche A/B 30/40/45mm Stärke

Oberseite A: sauber ohne Rotkern, Eiche ohne Splint, astfrei, einheitliche Farbe und Struktur, nach Farbe sortiert Unterseite B: ohne Rotkern, Eiche ohne Splint, astfrei, farblich nicht sortiert Alle Leimholzplatten werden mit geprüften Marken-Leimen der Beanspruchungsklasse D3 - gem. EN 204 (PVAC = formaldehydfreie Weißleime) verleimt. Anwendungsgebiete sind Innenbereiche mit häufiger kurzzeitigen Einwirkung von abfließendem Wasser oder Kondenswasser und/oder Einwirkung hoher Luftfeuchte. Außenbereiche, vor Witterung geschützt. Auf Wunsch ist auch die Verleimung der Klasse D4 möglich. Bei Produktionsende beträgt die Holzfeuchte circa 8+/-2%, was der Ausgleichsfeuchte bei Verwendung in geschlossenen Räumen mit einem gesunden Wohnklima von 20°C / 55% Luftfeuchte entspricht.
SEILROLLEN

SEILROLLEN

Wir fertigen Seil- und Umlenkrollen aus verschiedenen Werkstoffen wie z.B. Guss, Stahl, Edelstahl und Polyamid – auch mit korrosionsbeständigen Lagerungen. Aus unserem Standard-Programm können Varianten mit runder oder kantiger Rille ausgewählt werden.
Hier eine Auswahl unserer bodenmechanischen Standarduntersuchungen

Hier eine Auswahl unserer bodenmechanischen Standarduntersuchungen

Wassergehaltsbestimmung nach DIN 18121 Zustandsgrenzen nach DIN 18122 Kornverteilungs-/ Schlämmanalysen nach DIN 18123 Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit nach DIN 18130 Glühverlust nach DIN 18128 Proctor-Versuche nach DIN 18127 Dichtebestimmung nach DIN 18125 Plattendruckversuche nach DIN 18134 Rammsondierungen nach DIN 4094 und DIN EN ISO 22476-0 Versuche mit dem leichten Fallgewicht nach TPBF-StB.-Teil 83